1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der VEREA GmbH (nachfolgend «VEREA») und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen in den Be-reichen Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Personaladministration, finanzielle Administration, Reporting sowie strukturierende und unterstützende Dienstleistungen. Ein Mandat kommt zustande, sobald ein Auftrag schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde oder die Zusammenarbeit faktisch aufgenommen wird.
2. GRUNDSÄTZE DER ZUSAMMENARBEIT
VEREA verpflichtet sich, die übernommenen Aufträge sorgfältig, gewissenhaft und nach bestem Fachwissen auszuführen. Die Tätigkeit erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz, insbesondere des Obligationenrechts sowie der relevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
Die Ausführung der Leistungen erfolgt auf Basis der vom Kunden gelieferten Informationen und Unterlagen. Unternehmerische Entscheidungen sowie die Verantwortung für das Unternehmen verbleiben jederzeit beim Kunden. Eine Prüfung im Sinne einer Revision oder eingeschränkten Revision wird nicht durchgeführt.
Erkennbare Unstimmigkeiten werden im Rahmen der laufenden Tätigkeit berücksichtigt. Eine systematische oder vollständige Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Daten erfolgt jedoch nicht. Eine vertiefte Überprüfung oder Durchsicht von Buchhaltungsdaten kann auf Wunsch des Kunden als separate Leistung erfolgen. Diese stellt keine Prüfung im revisionsrechtlichen Sinne dar und erfolgt auf Basis der vorhandenen Informationen.
Die Dienstleistungen stellen keine verbindliche Rechts- oder Steuerberatung dar. Für rechtlich verbindliche Auskünfte sind entsprechende Fachstellen beizuziehen.
3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Ausführung des Mandats notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sowie korrekte und vollständige Informationen zu liefern. Gesetzliche Pflichten gegenüber Behörden sind eigenständig einzuhalten.
Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Belege, die Richtigkeit der gelieferten In-formationen sowie für unternehmerische und finanzielle Entscheidungen verbleibt jederzeit beim Kunden. Die Weiterführung des Mandats kann vom rechtzeitigen Erhalt der erforderlichen Informationen und Unterlagen abhängig gemacht werden.
4. DIGITALE ZUSAMMENARBEIT
Die Zusammenarbeit erfolgt in der Regel digital.
Dazu können insbesondere eingesetzt werden:
Stand: Mai 2026
- Buchhaltungssysteme (z.B. bexio, Swiss21/AbaNinja, Banana oder vergleichbare Systeme)
- Cloud-basierte Dokumentenablagen
- Kommunikationsmittel wie E-Mail, Videokonferenzen oder Microsoft Teams
- Im Rahmen der Leistungserbringung setzen wir zur Optimierung unserer Arbeitsabläufe KI-basierte Assistenzsysteme und Automatisierungstools ein ('Sally' zur Aufzeichnung und Protokollierung von Meetings oder Tools zur Datenverarbeitung und Textzusammenfassung). Detaillierte Informationen darüber, welche Tools wir im Einzelnen verwenden und wie wir den Schutz Ihrer Daten dabei gewährleisten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
- Rechnungen sind innert 10 Tagen zahlbar. VEREA ist berechtigt, die Aufnahme oder Weiterführung von Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung abhängig zu machen. Erfolgt diese nicht fristgerecht, kann die Leistungserbringung ausgesetzt oder nicht aufgenommen werden. Bei Abonnementmodellen erfolgt die Verrechnung in der Regel im Voraus.
- Preisanpassungen bleiben vorbehalten und werden rechtzeitig angekündigt. Zusatzleis-tungen ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden separat verrechnet. Auslagen und Drittleistungen können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
- Bei Zahlungsverzug wird ab der zweiten Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 30.00 sowie ein Verzugszins von 5 % p.a. in Rechnung gestellt.
Stand: Mai 2026